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Mischa Karafiat

Salzstraße 1
21335 Lüneburg

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Foto „Zur Person“:
Stefan Groenveld, www.stefangroenveld.de

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Urheberrecht
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Datenschutzerklärung

Ich freue mich sehr über Ihr Interesse an meinem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für mich als Geschäftsleitung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG. Eine Nutzung der Internetseiten der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services meines Unternehmens über meine Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen ich generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte ich die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von mir erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an mich zu übermitteln.

1. Begriffsbestimmungen

Die Datenschutzerklärung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Meine Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für meine Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten ich vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Ich verwende in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG

Salzstraße 1

21335 Lüneburg

Deutschland

E-Mail: kontakt – AT – mischakarafiat.de

Website: www.mischakarafiat.de

3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

4. Abonnement meines Newsletters

Auf der Internetseite der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter meines Unternehmens zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.

Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG informiert ihre Kunden und Geschäftspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Unternehmens. Der Newsletter unseres Unternehmens kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.

Bei der Anmeldung zum Newsletter speichere ich ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.

Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand meines Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement meines Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.

5. Newsletter-Tracking

Die Newsletter der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.

Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG automatisch als Widerruf.

6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Internetseite der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

8. Rechte der betroffenen Person

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Duisburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.

Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte

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Lüneburg, den 20.10.2021

Google Analytics
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Karafiat Event- & Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Inhaber Mischa Karafiat, Salzstraße 1, 21335 Lüneburg

Im Text – Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG –

 

Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG erbringt für den Kunden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gegen Zahlung einer Vergütung die in diesen AGB im Einzelnen spezifizierten Leistungen oder Teile dieser Leistungen. Die AGB sollen dabei zu einer reibungslosen und erfolgreichen Zusammenarbeit beitragen.

 

§ 1. Vertragsschluss

(1) Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und dem Kunden, zum Beispiel Kundenbetreuung, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen, Vermittlungen von Leistungen Dritter, gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende AGB des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen sind möglich, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit aber der Schriftform.

(2) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG unterbreitet dem Kunden ein Vertragsangebot, das entweder dem Kunden übergeben oder an diesen übersandt wird. Die Angebote der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, sind dem Angebot diese AGB beigefügt. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, wird in dem Angebot auf diese AGB hingewiesen und werden ihnen diese AGB auf Wunsch übersandt. Die AGB sind auch auf der Website der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG einsehbar.

(3) Der Vertrag zwischen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und dem Kunden kann wie folgt zustande kommen:

1. der Kunde bestätigt schriftlich auf einer Kopie des Angebots die Annahme des Angebotes oder

2. der Kunde erteilt den Auftrag schriftlich unter Bezugnahme auf das Angebot der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG oder

3. die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG bestätigt einen durch den Kunden anderweitig erteilten Auftrag in Schriftform oder

4. der Kunde erteilt in kurzfristigen Angelegenheiten mündlich gegenüber der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG einen Auftrag und verfasst diesen zeitnah in Schriftform.

In jedem der vorstehend genannten Fälle des Zustandekommens des Vertrages erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Einbeziehung dieser AGB in das Vertragsverhältnis.

(4) Der Kunde erklärt sich bei erstmaliger Auftragserteilung damit einverstanden, dass diese AGB auch für Folgeaufträge gelten sollen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

(5) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird hierüber schriftlich (zum Beispiel per E-Mail) informiert. Zugleich wird der Kunde auf die Möglichkeit hingewiesen, binnen 1 Monats nach Mitteilung über die Änderungen der AGB diesen zu widersprechen. Nimmt der Kunde diese Möglichkeit nicht wahr, besteht das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fort. Widerspricht der Kunde den Änderungen, so besteht das Vertragsverhältnis fort, jedoch ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen.

 

§ 2. Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungsverpflichtung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ergibt sich aus dem vom Kunden bestätigten Angebot bzw. aus der Auftragsbestätigung, jeweils nebst Kostenvoranschlag, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die hierfür geschuldete Vergütung festgehalten sind.

(2) Die für die Durchführung der Dienstleistung erforderliche Beauftragung von Dritten erfolgt – soweit nichts anderes vereinbart ist – im Namen und für Rechnung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG. Die Kosten des Dritten (Fremdkosten) werden dem Kunden weiterberechnet. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ist nicht verpflichtet, dem Kunden über die von dem oder den Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder ihre Abrechnung mit dem oder den beauftragten Dritten offenzulegen. Etwas anderes gilt, wenn die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG zur Erfüllung ihrer Leistungspflicht vereinbarungsgemäß Dritte namens und in Vollmacht des Kunden beauftragt.

(3) Bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen behält sich die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG Änderungen oder Abweichungen hinsichtlich einzelner Teilleistungen vor, sofern dies nach Vertragsabschluss aus Gründen erforderlich wird, die von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG nicht zu verantworten sind und soweit die Änderungen oder Abweichungen für die vom Kunden mit den bei der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG beauftragten Leistungen verfolgten Zwecke nicht so erheblich sind, dass der vom Kunden beabsichtigte Zweck nicht mehr erreicht werden kann.

(4) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG behält sich vor, Aufträge auch nach Vertragsabschluss schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde durch Art oder Weise des Auftrages gegen die Ethikregeln der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG verstößt, wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen wird oder der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ein Einhalten der Regeln und Gesetze vorgetäuscht wird.

 

§ 3. Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Kunden bestätigten Angebots bzw. des der Auftragsbestätigung beigefügten Kostenvoranschlags sowie der Aufstellung der gültigen Stundensätze. Die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlags sowie der Aufstellung der Stundensätze für die Erbringung der von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG geschuldeten Leistungen hat der Kunde mit der Bestätigung des Angebotes bzw. der Entgegennahme der Auftragsbestätigung anerkannt.

(2) Die Vergütung setzt sich – je nach erbrachter Leistung – zusammen aus der Vergütung für die Erstellung des Konzeptes, der Planung und Organisation von Veranstaltungen, der Vermittlung von Leistungen Dritter, der Betreuung des Kunden sowie der Vergütung für sonstige Leistungen, Kosten für Material und Organisation sowie – soweit erforderlich – Fremdkosten. Die Konzeptentwicklung, die Planung und die Organisation von Veranstaltungen, die Vermittlung von Leistungen Dritter sowie Fremdkosten sind jeweils gesondert vergütungspflichtige Teilleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Vorschläge des Kunden oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(3) Bei den im Kostenvoranschlag und in der Aufstellung über die Stundensätze genannten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ist berechtigt, dem Kunden Abschlagsrechnungen bis zur Höhe von 50% der Gesamtvergütung sowie Teilrechnungen über Teilleistungen zu stellen.

(4) Von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG gestellte Rechnungen beinhalten den Nettobetrag der Vergütung und weisen die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer aus.

(5) Reisekosten und Spesen rechnet die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG nach Aufwand ab. Flüge innerhalb Europas erfolgen in der Economy-Class, Intercontinentalflüge in der Business-Class. Bahnreisen erfolgen in der 1. Klasse. Fahrten mit dem Pkw werden mit € 0,45 je Kilometer berechnet.

(6) Vom Leistungsumfang des Vertragsverhältnisses (§ 2 (1)) nicht mit umfasste Leistungen, die

auf zusätzlichen Wunsch des Kunden ausgeführt werden oder

auf Grund unrichtiger vorheriger Angaben des Kunden erforderlich werden oder

durch nicht von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG zu vertretende Transportverzögerungen bedingt sind oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG sind, erforderlich werden oder

während der Durchführung einer Veranstaltung auf Grund kurzfristiger Veranlassung durch den Kunden erbracht werden,

werden dem Kunden auf Grundlage der jeweils gültigen Vergütungssätze im Stundenhonorar in Rechnung gestellt.

(7) Anfallende Gebühren, öffentlich rechtliche Abgaben und sonstige Kosten wie zum Beispiel GEMA-Gebühren, Beiträge zur Künstlersozialversicherung, Haftpflicht- und sonstige Schadensversicherungen, behördliche Anmeldungen, Energie-, Wasser- und Abfallentsorgungskosten etc. trägt der Kunde bzw. sind von diesem gegen Nachweis zu erstatten.

(8) Überschreitungen des Kostenvoranschlages um mehr als 20% hat die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG dem Kunden unverzüglich anzuzeigen, sobald die Überschreitung absehbar ist. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zur fristgerechten Kündigung des Vertragsverhältnisses zu. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, stehen ihm gegenüber der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG keinerlei Ansprüche zu, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften oder einzelne Regelungen des Dienstvertrages oder einzelne Bestimmungen dieser AGB sehen dies ausdrücklich vor. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, sind die Parteien verpflichtet, eine neue Vereinbarung zu treffen, die im Hinblick auf die Überschreitung des Kostenvoranschlages eine angemessene Erhöhung der Vergütung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG zum Gegenstand hat.

(9) Verzögert sich die Ausführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG eine angemessene Erhöhung ihrer Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Kunden kann die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(10) Kommt die Durchführung des Vertrages oder von Teilen der vereinbarten Leistungen aus Gründen nicht zustande, die – mit Ausnahme der zulässigen Kündigung – der Kunde zu vertreten hat, so behält die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ihren vollen Vergütungsanspruch.

 

§ 4. Fälligkeit der Vergütung; Verzug

(1) Die Vergütung ist spätestens innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Rechnungsdatum oder vereinbarter Fälligkeit zur Zahlung auf das Konto der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG fällig. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar. Werden Teilleistungen abgerechnet, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach Erbringung der Teilleistung fällig.

(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (Verbraucher) bzw. 8 Prozentpunkten (Unternehmer) über dem jeweils gültigen Basiszins p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(3) Dem Kunden steht hinsichtlich des fälligen Vergütungsanspruchs der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der Aufrechnung zu. Eine Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden zulässig.

 

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Entwürfen, Zeichnungen, Konzepten und sonstigen Leistungen bis zur vertragsgemäßen Zahlung der Vergütung vor. An Entwürfen und Konzepten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

(2) Die Versendung von Daten auf Datenträgern oder als Dateien online und offline durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.

(3) Die in Erfüllung der Leistungspflichten der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG entstandenen Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies vorab schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden gesondert zu vergüten. Hat die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG verändert werden.

(4) Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Für Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden an den Datenträgern, Dateien und Daten entstehen oder im System des Kunden Schäden verursachen, ist eine Haftung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ausgeschlossen.

(5) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei Warenrücklieferungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw. Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG berechtigt, etwaige Abnutzungen, Schäden und Verluste geltend zu machen

 

§ 6. Kundenpflichten

(1) Der Kunde hat der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung des Leistungsumfangs der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und der Durchführung des vom Kunden bezweckten Projektes erforderlich sind. Stellt der Kunde Flächen und Räumlichkeiten für die Durchführung eines Projektes zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Projektes bereitgestellten Flächen und Räumlichkeiten zu dem Veranstaltungs-/Projektzweck geeignet und behördlich zugelassen sind. Der Kunde ist verpflichtet, eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und mögliche Gefahrenquellen auszuschließen. Die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der von ihm zur Verfügung gestellten Flächen und Räumlichkeiten trägt der Kunde. Der Kunde stellt die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG von jeglicher Haftung frei, die sich aus dem Fehlen einer behördlichen Genehmigung, aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Flächen und/oder Räumlichkeiten ergeben könnten.

(2) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG kann vom Kunden den Abschluss und den Nachweis geeigneter und ausreichender Haftungs- und Schadensrisiken abdeckender Versicherungen verlangen.

(3) Soweit die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG dem Kunden Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Kunde für Verlust oder Beschädigung der vermieteten bzw. verliehenen Sachen. Für Ersatzansprüche der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ist der Wiederbeschaffungswert zu Grunde zu legen. Der Verleihpreis schließt keine Versicherung ein. Ebenso haftet der Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte.

(4) Der Veranstalter haftet vom Aufbaubeginn bis Abbauende für die Sicherheit des eingebrachten Equipments.

(5) Die Mietzeit endet bei Rückgabe der Mietsache oder bei Abholung der Technik durch einen Bevollmächtigten der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.

(6) Der Kunde stellt vom Aufbaubeginn bis zum Abbauende, sowie während der Veranstaltung dem Personal der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG Catering (Getränke + Speisen) in ausreichender Menge zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG vor, pro Person und Tag eine Cateringpauschale von zur Zeit 30 € zu berechnen.

(7) Vom Auftraggeber ist für jede Veranstaltung ein Ansprechpartner (mit Telefonnummer) zu benennen, der über die Auftragsbedingungen und die AGB der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG informiert ist.

 

§ 7. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Die von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG auftragsgemäß erbrachte Leistung, d.h. alle durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG entwickelten Konzepte, Ideen, Planungen und Entwürfe einschließlich Projektskizzen, Projektpapieren, Layouts und Präsentationen unterliegen als persönliche geistige Schöpfungen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und ihrer Inhaber dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dessen Regelungen gelten auch dann als vereinbart, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

(2) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG überträgt dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen, dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegenden Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung über. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe, Planungen, Konzepte, Ideen etc. im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

(3) Wiederholungen (Wiederverwendung) oder Mehrfachnutzungen (Weiterverwertung) der Schöpfung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG durch den Kunden oder durch mit dem Kunden verbundene Personen oder Unternehmen sind vergütungspflichtig; sie bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG.

(4) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG hat das Recht, als Urheberin des Konzepts, für das dem Vertragsverhältnis zu Grunde liegende Projekt auf entsprechenden Hinweisen auf das Projekt (Einladungen, Programmheften, Websites etc.) genannt zu werden.

(5) Kommt es nach Unterbreitung eines Angebots durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG nicht zum Vertragsabschluss, ist es dem Kunden untersagt, die im Rahmen der Präsentation durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG vorgeschlagenen Ideen, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Sofern die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG im Einzelfall darin einwilligt, dass der Kunde Schöpfungen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG verwendet, verwertet oder Dritten zugänglich macht, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung, auch über die hierfür vom Kunden zu leistende Vergütung.

(6) Sofern der Kunde der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG für die Durchführung ihrer Leistung Inhalte zur Verfügung stellt, stellt der Kunde sicher und versichert mit Vertragsabschluss, dass er Inhaber der Nutzungs- und Besitzrechte an den von ihm für die Durchführung der Leistung durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG zur Verfügung gestellten Inhalten ist. Zu den Inhalten zählen u.a. Fotos, Filme, Animationen, Tonelemente, Grafiken, Texte, Logos etc.

 

§ 8. Haftung

(1) Eine Haftung für die wettbewerbs-, zeichen- und namensrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeit übernimmt die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und deren Inhaber nicht. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit der erbrachten Leistungen.

(2) Sofern die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnungen in Auftrag gibt, haftet sie nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Die jeweiligen Auftragnehmer sind keine Erfüllungsgehilfen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG trifft lediglich ein Auswahlverschulden.

(3) Die Benutzung von Geräten und Gegenständen, die die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG dem Kunden zur Verfügung gestellt hat, geschieht auf eigene Gefahr.

(4) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere, aber nicht abschließend, Regen, Sturm, Hochwasser etc. oder öffentlich-rechtliche Hindernisse, insbesondere, aber nicht abschließend, fehlende oder zurückgenommene öffentlichrechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse, berechtigen die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG, die Erbringung ihrer Leistung für die Dauer des Hindernisses zu unterbrechen. Entsprechendes gilt, sollten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine weitere Vertragserfüllung zu einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen führt oder führen könnte. In diesem Fall ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung zu setzen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Schadensersatzansprüche des Kunden werden hierdurch nicht ausgelöst. Dem Kunden steht jedoch das Recht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses zu.

(5) Verzögert sich der Aufbau-, Veranstaltungsbeginn weil einer der Bedingungen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG oder des vereinbarten Auftrags seitens des Auftraggebers nicht eingehalten wurde, so ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG von allen Ansprüchen gegenüber Dritten und eventuellen Schadenersatzforderungen entbunden. Verschuldet die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG nachweislich eine Veranstaltungsverspätung oder einen Veranstaltungsausfall aus einem von ihr zu vertretendem Grund, so haftet die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG gegenüber dem Auftraggeber und ggf. Rechtsansprüchen gegenüber Dritten, bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten. Ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt laut BGB.

(6) Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

§ 9. Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages

(1) Der Beginn des Vertragsverhältnisses, seine Dauer und seine Beendigung werden zwischen Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und Kunde in gemeinsamer Absprache festgelegt und werden Vertragsbestandteil.

(2) Bei für einen längeren Zeitraum geplanten Kampagnen bzw. Projekten kann der Kunde das Vertragsverhältnis nur in den durch das Gesetz oder gemäß den Regelungen dieser AGB bestimmten Fällen kündigen. Bei Veranstaltungen, deren Leistungszeit genau bestimmt ist und hinsichtlich derer das Leistungsinteresse des Kunden an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden ist, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Beginn der Veranstaltung zu kündigen. In diesem Fall ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG berechtigt, dem Kunden nachstehende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr zu berechnen. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ihrerseits ist in diesem Fall zu weiteren Leistungen nicht verpflichtet.

bei einer Kündigung bis 15 Tage vor dem vereinbarten Tag der Veranstaltung: 50% der Vergütung

bei einer Kündigung zwischen 4 und 10 Tagen vor dem vereinbarten Tag der Veranstaltung: 75% der Vergütung

bei einer Kündigung zwischen 9 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Tag der Veranstaltung: 90% der Vergütung

bei einer Kündigung am vorletzten und letzten Tage vor dem vereinbarten Tag der Veranstaltung: 100% der Vergütung.

Darüber hinaus trägt der Kunde im Falle der Kündigung die Kosten der Herstellung oder des Erwerbs von Gegenständen und für die Beauftragung von Dienstleistungen bei Fremdlieferanten, die ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Veranstaltungszweck erworben, hergestellt oder beauftragt wurden. Hinsichtlich der Kosten für von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG bezogene Fremdleistungen gilt dies jedoch nur insoweit, als diese nicht mehr gekündigt werden können und sind im Fall einer möglichen Kündigung beschränkt auf die vom fremden Dienstleister geltend gemachten Schadenersatzansprüchen. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits begonnene Leistungen werden auch dann als erbracht und abgeschlossen berechnet, wenn der Kunde darauf verzichtet, dass ihm die Teilleistung zur Verfügung gestellt wird bzw. darauf, diese zu nutzen. Hinsichtlich der ganzen oder teilweisen Verwertung der bis zu einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG erarbeiteten Ideen, Konzepte, Entwürfe und Planungen durch den Kunden gilt § 7 Abs. (6) entsprechend.

(3) Kommt die Durchführung des Vertrages oder von Teilen der vereinbarten Leistungen aus Gründen nicht zustande, die – mit Ausnahme der zulässigen Kündigung – der Kunde zu vertreten hat, so kann die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG vom Vertrag zurücktreten.

(4) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 4 Abs. (1) Satz 1 oder Satz 2, § 6 Abs. (1) und (2) nicht – gegebenenfalls auch nicht nach angemessener Nachfristsetzung – nach, ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung, hinsichtlich derer die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Zweck des Vertrages und der gegebenen Interessenlage für den Kunden derart wesentlich ist, dass eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellt, bedarf es einer Nachfristsetzung durch die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG nicht.

(5) In den Fällen des vorstehenden Abs. (4) wird die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG von ihrer Leistungspflicht frei. Stattdessen steht der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ein Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu, der sich nach dem Umfang der bislang für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlichen Zeitaufwandes unter Zugrundelegung der üblichen, gemäß Angebot bzw. Auftragsbestätigung bekannt gemachten Stundensätze richtet. Darüber hinaus kann die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG die für im Interesse des Kunden beauftragte Fremdleistungen erbrachte Aufwendungen geltend machen. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung.

 

§ 10. Abwerbeverbot; Verbot von Direktgeschäften

(1) Die von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG für die Durchführung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Personen, Dienstleister und Unternehmen dürfen für die Dauer von bis zu 24 Monaten nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses vom Kunden weder aushilfsweise, noch als festangestellter Arbeitnehmer noch als Subunternehmer beschäftigt bzw. beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG bleiben hiervon unberührt.

(2) Soweit die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG als Vermittler von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen oder ähnlichem tätig wird, verpflichtet sich der Kunde sowie der vermittelte Künstler die von der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG hergestellten Kontakte für die Dauer von bis zu 24 Monaten nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zwischen Kunde und Künstlern zu nutzen. Für jeden Fall des Verstoßes ist die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft durch sie vermittelt worden. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der üblichen Vermittlungsprovision, die der Kunde bzw. der Künstler für ein entsprechendes Vermittlungsgeschäft an die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG gezahlt hätte.

 

§ 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das am Sitz der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG befindliche Gericht. Die Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG ist berechtigt, auch das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG und dem Kunden gilt das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz der Karafiat Event- & Projektmanagement UG & Co. KG.

 

§ 12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem inhaltlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Karafiat Event- & Projektmanagement UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG gültig ab 01.06.2015 mit Stand (Adressänderung) vom 20.10.2021

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